Welche Maßnahmen gibt es im BEM, wenn die betroffene Person nicht mehr im Unternehmen arbeiten kann?

Antwort

Im BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) Verfahren gibt es verschiedene unterstützende Maßnahmen, wenn eine betroffene Person nicht mehr im Unternehmen arbeiten kann. Dazu gehören: 1. **Beratung und Unterstützung**: Individuelle Gespräche, um die Situation zu klären und mögliche Perspektiven zu erarbeiten. 2. **Rehabilitationsmaßnahmen**: Unterstützung bei der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen, die auf die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit abzielen. 3. **Umschulung oder Weiterbildung**: Angebote zur beruflichen Neuorientierung, falls eine Rückkehr in den bisherigen Job nicht möglich ist. 4. **Vermittlung in andere Tätigkeiten**: Prüfung, ob eine Versetzung in eine andere Abteilung oder auf eine andere Stelle im Unternehmen möglich ist. 5. **Externe Unterstützung**: Einbeziehung von externen Fachleuten, wie z.B. Reha-Experten oder Psychologen, um die betroffene Person umfassend zu unterstützen. 6. **Finanzielle Hilfen**: Informationen über mögliche finanzielle Unterstützungen, wie z.B. Krankengeld oder Leistungen der Rentenversicherung. 7. **Gesundheitsfördernde Maßnahmen**: Angebote zur Gesundheitsförderung, um die allgemeine Lebensqualität zu verbessern. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die betroffene Person bestmöglich zu unterstützen und eine Rückkehr ins Berufsleben zu ermöglichen, wenn dies realistisch ist.

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