Die Auswertungsverfahren der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) und der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung unterscheiden sich in mehreren Aspekten: 1. **Zielgruppen**: Die BGW richtet sich speziell an Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, während die VBG für die öffentliche Verwaltung und verwandte Bereiche zuständig ist. Dies führt zu unterschiedlichen Schwerpunkten in den Handlungshilfen. 2. **Methodik**: Die BGW verwendet oft spezifische Instrumente und Fragebögen, die auf die besonderen Anforderungen und Belastungen im Gesundheitssektor abgestimmt sind. Die VBG hingegen könnte andere Methoden und Ansätze nutzen, die besser auf die Verwaltungsstrukturen und -prozesse zugeschnitten sind. 3. **Inhalte**: Die Handlungshilfen können unterschiedliche Schwerpunkte setzen, z.B. in Bezug auf Teamdynamik, Arbeitsorganisation oder individuelle Stressoren. Die BGW könnte stärker auf die Interaktion zwischen Patienten und Mitarbeitern eingehen, während die VBG möglicherweise mehr Wert auf bürokratische Belastungen legt. 4. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: Beide Organisationen müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Gefährdungsbeurteilung beachten, jedoch können die spezifischen Anforderungen und Interpretationen variieren, was sich in den Auswertungsverfahren niederschlägt. 5. **Umsetzung und Unterstützung**: Die BGW bietet möglicherweise spezifische Schulungen und Unterstützung für Einrichtungen im Gesundheitswesen an, während die VBG andere Formate und Ressourcen bereitstellt, die auf die Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung abgestimmt sind. Diese Unterschiede reflektieren die jeweiligen Zielgruppen und die spezifischen Herausforderungen, die in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen bestehen.