Der Unterschied zwischen einer Pflegekraft und einer Krankenschwester liegt vor allem in der Ausbildung und den Aufgabenbereichen: **Krankenschwester (heute: Pflegefachfrau/Pflegefachmann):** - Hat eine dreijährige, staatlich anerkannte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege absolviert. - Übernimmt eigenverantwortlich die Pflege, Betreuung und Beratung von Patienten, führt medizinische Maßnahmen durch (z. B. Medikamentengabe, Verbandswechsel) und arbeitet eng mit Ärzten zusammen. - Arbeitet meist in Krankenhäusern, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen. **Pflegekraft:** - Ist ein Sammelbegriff für alle Personen, die in der Pflege arbeiten. - Kann sowohl ausgebildetes Fachpersonal (wie Pflegefachkräfte/Krankenschwestern) als auch Hilfskräfte ohne abgeschlossene Fachausbildung umfassen. - Pflegehilfskräfte unterstützen bei der Grundpflege (z. B. Körperpflege, Ankleiden, Essen reichen), dürfen aber keine medizinischen Tätigkeiten übernehmen. **Zusammengefasst:** Jede Krankenschwester ist eine Pflegekraft, aber nicht jede Pflegekraft ist eine Krankenschwester. Der Begriff „Pflegekraft“ ist weiter gefasst und schließt auch Hilfskräfte ohne Fachausbildung ein.