Niederschwellige Leistungen beziehen sich auf Angebote, die leicht zugänglich sind und keine hohen Anforderungen an die Inanspruchnahme stellen. Sie richten sich oft an Menschen, die Unterstützung benötigen, aber keine komplexen oder langwierigen Verfahren durchlaufen möchten. Beispiele sind niedrigschwellige Beratungsangebote oder Freizeitaktivitäten. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) VIII, oft als "Leistungen ab W" bezeichnet, beziehen sich auf spezifische Unterstützungsangebote für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die in besonderen Lebenslagen sind. Diese Leistungen sind in der Regel umfassender und können beispielsweise Hilfen zur Erziehung oder Eingliederungshilfen umfassen. Zusammengefasst: Niederschwellige Leistungen sind einfach zugänglich und unkompliziert, während Leistungen nach SGB VIII spezifische, oft intensivere Unterstützungsangebote darstellen.