Wofür ist die Unfallkasse NRW zuständig?

Antwort

Die Unfallkasse NRW ist zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung in Nordrhein-Westfalen. Sie schützt Beschäftigte in öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Schulen, Universitäten und kommunalen Betrieben, vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Zu ihren Aufgaben gehören die Prävention von Unfällen, die Rehabilitation von verletzten Personen sowie die Gewährung von Leistungen wie Heilbehandlungen und Renten im Falle von dauerhaften Schäden.

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