Ja, Todesfälle im Zusammenhang mit notärztlichen Tätigkeiten werden in der Regel bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Dies geschieht, um sicherzustellen, dass der Tod ordnungsgemäß untersucht wird und um mögliche strafrechtlich relevante Umstände auszuschließen. Die Staatsanwaltschaft prüft dann, ob ein Fremdverschulden oder andere strafrechtlich relevante Aspekte vorliegen.