Nein, die Inanspruchnahme einer Tagespflegeeinrichtung ist keine zwingende Voraussetzung für die Erhöhung auf Pflegestufe 2 oder 3. Die Einstufung in eine Pflegestufe (seit 2017 Pflegegrad genannt) erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Basis eines Begutachtungsverfahrens, bei dem der individuelle Pflegebedarf der Person ermittelt wird. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte berücksichtigt. Die Nutzung von Tagespflege kann jedoch ergänzend zur häuslichen Pflege in Anspruch genommen werden und kann den Pflegegrad beeinflussen, wenn sie zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beiträgt und den Pflegebedarf insgesamt erhöht. Weitere Informationen findest du auf den Seiten der Pflegekassen oder des Bundesministeriums für Gesundheit: [Bundesministerium für Gesundheit](https://www.bundesgesundheitsministerium.de).