Wer ist zuständig für die stationäre Krankenversorgung?

Antwort

In Deutschland sind die Bundesländer für die Sicherstellung der stationären Krankenversorgung zuständig. Sie planen und finanzieren die Krankenhausinfrastruktur, während die Krankenkassen die Betriebskosten der Krankenhäuser tragen. Die Bundesländer erstellen Krankenhauspläne, in denen festgelegt wird, welche Krankenhäuser und welche Fachabteilungen notwendig sind, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

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