Die Selbständigkeit eines Patienten spielt eine zentrale Rolle bei der Einstufung in einen Pflegegrad. Die Pflegegrade in Deutschland werden anhand des sogenannten Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (NBA) ermittelt. Dabei wird die Selbständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Diese Bereiche umfassen: 1. **Mobilität**: Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern. 2. **Kognitive und kommunikative Fähigkeiten**: Fähigkeit, sich zu orientieren, zu kommunizieren und Entscheidungen zu treffen. 3. **Verhaltensweisen und psychische Problemlagen**: Umgang mit psychischen Problemen und Verhaltensauffälligkeiten. 4. **Selbstversorgung**: Fähigkeit, alltägliche Aktivitäten wie Körperpflege, Ernährung und Ausscheidung selbständig durchzuführen. 5. **Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen**: Umgang mit Medikamenten, Arztbesuchen und Therapien. 6. **Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte**: Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen. Jeder dieser Bereiche wird anhand von Punkten bewertet, die den Grad der Selbständigkeit widerspiegeln. Die Gesamtpunktzahl bestimmt dann den Pflegegrad, der von 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) reicht. Weitere Informationen zur Einstufung in Pflegegrade findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit: [Pflegegrade](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegegrade.html).