Vor der Gesetzesänderung 2019 erhielten Schwangere in erster Linie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche durch Beratungsstellen, Ärzte und persönliche Netzwerke. Aufgrund des § 219a StGB war es Ärzten und Kliniken untersagt, öffentlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, weshalb offizielle und direkte Informationsquellen eingeschränkt waren. Schwangere mussten sich daher oft auf persönliche Empfehlungen und Beratungsstellen verlassen, um die notwendigen Informationen zu erhalten.