Was sind Risikolebensmittel in der Milchwirtschaft laut Infektionsschutzgesetz und welcher Paragraph regelt das?

Antwort

Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind Risikolebensmittel in der Milchwirtschaft Lebensmittel, die besonders anfällig für die Übertragung von Krankheitserregern sind. Diese werden im § 42 IfSG genannt. Zu den Risikolebensmitteln zählen insbesondere: 1. Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis, die nicht durch Erhitzen oder ein gleichwertiges Verfahren haltbar gemacht wurden. 2. Speiseeis und Erzeugnisse aus Speiseeis. 3. Säuglings- und Kleinkindernahrung. Der genaue Wortlaut und die spezifischen Regelungen können im § 42 des Infektionsschutzgesetzes nachgelesen werden. Hier ist der Link zum Gesetzestext: [Infektionsschutzgesetz (IfSG)](https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__42.html).

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