In Österreich gibt es spezifische Regelungen und Vorschriften für Tätowierungen, die sowohl Tätowierer als auch Kunden betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Punkte: 1. **Mindestalter**: Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur mit schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten tätowieren lassen. In einigen Bundesländern kann es zusätzliche Regelungen geben. 2. **Hygienevorschriften**: Tätowierer müssen strenge Hygienevorschriften einhalten, um Infektionen und Krankheiten zu vermeiden. Dazu gehören die Verwendung von sterilen Nadeln und Einweghandschuhen sowie die Desinfektion der Arbeitsflächen. 3. **Ausbildung und Qualifikation**: Tätowierer müssen eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation nachweisen. In einigen Bundesländern ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich. 4. **Aufklärungspflicht**: Tätowierer sind verpflichtet, ihre Kunden über die Risiken und die richtige Pflege der Tätowierung aufzuklären. 5. **Dokumentation**: Es muss eine Dokumentation über die durchgeführten Tätowierungen geführt werden, einschließlich der verwendeten Materialien und Farben. 6. **Verbotene Bereiche**: Tätowierungen im Gesicht, an den Händen oder an anderen sichtbaren Stellen können in bestimmten Berufen problematisch sein und sind daher in einigen Fällen eingeschränkt. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen in den einzelnen Bundesländern empfiehlt es sich, die lokalen Gesundheitsbehörden oder Berufsverbände zu konsultieren.