- **Gesetzliche Grundlagen**: Notfallsanitäter sind in Deutschland durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) geregelt. - **Ausbildung**: Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst theoretische und praktische Inhalte, einschließlich Praktika in verschiedenen medizinischen Einrichtungen. - **Zulassung**: Notfallsanitäter benötigen eine staatliche Prüfung, um die Berufsbezeichnung führen zu dürfen. - **Einsatzbereich**: Notfallsanitäter sind in der Notfallrettung und im Krankentransport tätig und arbeiten eng mit Ärzten und anderen Rettungsdienstmitarbeitern zusammen. - **Befugnisse**: Sie dürfen bestimmte medizinische Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wie z.B. die Verabreichung von Medikamenten und die Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen. - **Haftung**: Notfallsanitäter unterliegen der Berufshaftpflicht und können für Fehler im Rahmen ihrer Tätigkeit haftbar gemacht werden. - **Fortbildung**: Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind erforderlich, um die Qualifikation aufrechtzuerhalten und aktuelle medizinische Standards zu kennen.