Wie kann ein Psychotherapievertrag in Österreich beendet werden?

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In Österreich kann ein Psychotherapievertrag auf verschiedene Weise beendet werden: 1. **Einvernehmliche Beendigung**: Beide Parteien, also der/die Psychotherapeut/in und der/die Klient/in, einigen sich darauf, die Therapie zu beenden. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. 2. **Kündigung durch den/die Klient/in**: Der/die Klient/in kann die Therapie jederzeit beenden. Es ist ratsam, dies schriftlich zu tun, um Missverständnisse zu vermeiden. 3. **Kündigung durch den/die Psychotherapeut/in**: Auch der/die Psychotherapeut/in kann die Therapie beenden, allerdings sollte dies unter Berücksichtigung der berufsethischen Richtlinien und mit einer angemessenen Begründung geschehen. Der/die Therapeut/in sollte dem/der Klient/in in diesem Fall auch Unterstützung bei der Suche nach einer/m neuen Therapeut/in anbieten. 4. **Zeitliche Befristung**: Wenn der Vertrag von vornherein zeitlich befristet ist, endet er automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit. 5. **Erreichen des Therapieziels**: Wenn die vereinbarten Therapieziele erreicht sind, kann die Therapie ebenfalls beendet werden. Es ist wichtig, dass die Beendigung der Therapie in einer Weise erfolgt, die den therapeutischen Prozess respektiert und dem/der Klient/in ermöglicht, die Therapie auf eine konstruktive Weise abzuschließen.

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