Ein approbierter Psychotherapeut, der in Jávea (Gemeinde Valencia) arbeiten möchte, muss bestimmte Anforderungen und Nachweise erbringen. Hier sind die allgemeinen Schritte, die beachtet werden sollten: 1. **Anerkennung der Qualifikation**: Falls die Ausbildung im Ausland absolviert wurde, muss die Qualifikation in Spanien anerkannt werden. Dies erfolgt über das spanische Bildungsministerium (Ministerio de Educación y Formación Profesional). 2. **Registrierung im Gesundheitsregister**: Der Psychotherapeut muss sich im offiziellen Gesundheitsregister der Comunidad Valenciana eintragen lassen. Dies kann über die Conselleria de Sanidad Universal y Salud Pública erfolgen. 3. **Berufserlaubnis**: Eine Berufserlaubnis (Licencia de Ejercicio) muss beantragt werden. Diese wird von der Conselleria de Sanidad Universal y Salud Pública ausgestellt. 4. **Sprachkenntnisse**: Nachweis ausreichender Spanischkenntnisse, da die Kommunikation mit Patienten und Kollegen in der Landessprache erfolgen muss. 5. **Berufshaftpflichtversicherung**: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, die für den Fall von beruflichen Fehlern oder Fahrlässigkeitsschutz bietet. 6. **Weiterbildung und Fortbildung**: Nachweis über kontinuierliche Weiterbildung und Fortbildung, um sicherzustellen, dass die beruflichen Kenntnisse auf dem neuesten Stand sind. Es ist ratsam, sich direkt bei der [Conselleria de Sanidad Universal y Salud Pública](http://www.san.gva.es) zu informieren, um die genauen Anforderungen und den Ablauf des Verfahrens zu erfahren.