Hat der Psychotherapeut ein Anrecht auf sein Honorar bei Therapieabbruch?

Antwort

Ja, in der Regel hat der Psychotherapeut ein Anrecht auf sein Honorar für die bereits abgehaltenen Sitzungen, auch wenn der Patient die Therapie abbricht. Dies hängt jedoch von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die zwischen dem Therapeuten und dem Patienten getroffen wurden. Oftmals sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Therapievertrag Regelungen enthalten, die die Vergütung bei einem Abbruch der Therapie festlegen. Es ist ratsam, diese Bedingungen im Vorfeld zu klären.

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