- Grundpflege der Patienten (Waschen, Ankleiden, Mobilisation) - Durchführung von medizinischen Behandlungen (z.B. Injektionen, Verbände) - Dokumentation der Pflegeprozesse und Patientendate... [mehr]
In Österreich dürfen Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision (PiA) grundsätzlich keine eigenständigen Gutachten erstellen. Gutachten dürfen nur von voll ausgebildeten und approbierten Psychotherapeuten erstellt werden. PiA können jedoch unter Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen und approbierten Psychotherapeuten an der Erstellung von Gutachten mitwirken. Die endgültige Verantwortung und Unterzeichnung des Gutachtens liegt jedoch immer beim approbierten Psychotherapeuten.
- Grundpflege der Patienten (Waschen, Ankleiden, Mobilisation) - Durchführung von medizinischen Behandlungen (z.B. Injektionen, Verbände) - Dokumentation der Pflegeprozesse und Patientendate... [mehr]