Darf ein Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision ein Gutachten in Österreich erstellen?

Antwort

In Österreich dürfen Psychotherapeuten in Ausbildung unter Supervision (PiA) grundsätzlich keine eigenständigen Gutachten erstellen. Gutachten dürfen nur von voll ausgebildeten und approbierten Psychotherapeuten erstellt werden. PiA können jedoch unter Anleitung und Aufsicht eines erfahrenen und approbierten Psychotherapeuten an der Erstellung von Gutachten mitwirken. Die endgültige Verantwortung und Unterzeichnung des Gutachtens liegt jedoch immer beim approbierten Psychotherapeuten.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Aufgaben und Tätigkeiten im Ausbildungsberuf Pflegefachmann

- Grundpflege der Patienten (Waschen, Ankleiden, Mobilisation) - Durchführung von medizinischen Behandlungen (z.B. Injektionen, Verbände) - Dokumentation der Pflegeprozesse und Patientendate... [mehr]