In Sachsen ist es erforderlich, dass Psychologen mit einem Masterabschluss, die die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde anstreben, in der Regel eine Prüfung ablegen müssen. Es gibt jedoch Ausnahmen, die von der jeweiligen Situation abhängen können, wie z.B. die Anerkennung von vorherigen Qualifikationen oder spezifischen Weiterbildungen. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde, wie dem Landesamt für Gesundheit und Soziales Sachsen, zu informieren, um genaue Informationen über die Anforderungen und möglichen Ausnahmen zu erhalten.