Die Prüfung zur Feststellung einer Pflegestufe (heute Pflegegrad) in Deutschland erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD). Hier ist ein Überblick über den Ablauf: 1. **Antragstellung**: Der Pflegebedürftige oder ein Angehöriger stellt einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse. 2. **Terminvereinbarung**: Nach Eingang des Antrags setzt sich der MD mit dem Antragsteller in Verbindung, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren. 3. **Begutachtung vor Ort**: Ein Gutachter des MD besucht den Pflegebedürftigen zu Hause oder in der Pflegeeinrichtung. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Diese Bereiche umfassen: - Mobilität - Kognitive und kommunikative Fähigkeiten - Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Selbstversorgung - Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 4. **Bewertung**: Der Gutachter erstellt einen Bericht und vergibt Punkte in den genannten Bereichen. Die Gesamtpunktzahl bestimmt den Pflegegrad: - Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte - Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte - Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte - Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte - Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte 5. **Entscheidung der Pflegekasse**: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über die Zuerkennung des Pflegegrades und informiert den Antragsteller schriftlich. 6. **Widerspruch**: Falls der Antragsteller mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann er innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Weitere Informationen findest du auf der Website des Medizinischen Dienstes: [Medizinischer Dienst](https://www.md-bund.de).