In Deutschland gilt das sogenannte „Behandlungsgebot“: Bei einem medizinischen Notfall ist jede Klinik verpflichtet, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Versicherungsstatu... [mehr]
In der Regel müssen Patienten in privaten Kliniken die Kosten selbst tragen, da diese Einrichtungen oft nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die private Klinik einen Vertrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung hat oder wenn bestimmte Leistungen erbracht werden, die von der gesetzlichen Versicherung abgedeckt sind. Es ist ratsam, sich vor einem Aufenthalt in einer privaten Klinik über die Kostenübernahme und die Vertragslage zu informieren.
In Deutschland gilt das sogenannte „Behandlungsgebot“: Bei einem medizinischen Notfall ist jede Klinik verpflichtet, unabhängig von Herkunft, Aufenthaltsstatus oder Versicherungsstatu... [mehr]