Für die Zuerkennung der Pflegestufe 1 in Österreich müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die im Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geregelt sind. **Voraussetzungen für Pflegestufe 1:** - Es muss ein **dauerhafter Pflegebedarf** bestehen, der voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. - Der Pflegebedarf muss **mehr als 65 Stunden pro Monat** betragen. - Die Pflegebedürftigkeit muss aufgrund einer **körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung** oder einer **Sinnesbehinderung** bestehen. **Körperliche Gebrechen oder Voraussetzungen können zum Beispiel sein:** - Einschränkungen der Mobilität (z. B. Gehbehinderung, Rollstuhlabhängigkeit) - Einschränkungen bei der Körperpflege (z. B. Hilfe beim Waschen, Ankleiden) - Schwierigkeiten bei der Nahrungsaufnahme (z. B. Hilfe beim Essen und Trinken) - Probleme bei der Ausscheidung (z. B. Hilfe beim Toilettengang) - Einschränkungen durch chronische Erkrankungen (z. B. Multiple Sklerose, Parkinson, nach Schlaganfall) - Altersbedingte Gebrechlichkeit, die zu regelmäßigem Hilfebedarf führt **Wichtig:** Es gibt keine festgelegte Liste von Diagnosen oder Gebrechen, die automatisch zur Pflegestufe 1 führen. Entscheidend ist der tatsächliche Zeitaufwand für die notwendige Pflege und Betreuung, der im Rahmen eines medizinischen Gutachtens festgestellt wird. **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz – Pflegegeld](https://www.sozialministerium.at/Themen/Pflege/Pflegegeld.html) - [Österreichischer Pflegegeldrechner](https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/1/Seite.320040.html) Die genaue Einstufung erfolgt durch einen ärztlichen Gutachter, der den individuellen Pflegebedarf beurteilt.