In Deutschland wird dir nicht automatisch eine Person zugewiesen, die über dich die Vollmacht hat, wenn deine Pflegeperson verstirbt. Stattdessen gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie in einer solchen Situation vorgegangen werden kann: 1. **Betreuung durch das Betreuungsgericht**: Wenn du aufgrund deiner Erkrankung nicht in der Lage bist, deine Angelegenheiten selbst zu regeln, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung anordnen. Diese Betreuungsperson kann ein Familienmitglied, ein Freund oder eine vom Gericht bestellte Person sein. 2. **Vorsorgevollmacht**: Es ist ratsam, im Voraus eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, in der du eine Person deines Vertrauens bestimmst, die im Falle deiner Unfähigkeit, selbst zu entscheiden, für dich handeln darf. 3. **Pflegedienst oder Pflegeheim**: Wenn du pflegebedürftig bist, kann auch ein ambulanter Pflegedienst oder ein Pflegeheim in Betracht gezogen werden, um die notwendige Pflege sicherzustellen. Es ist wichtig, sich rechtzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls rechtliche Vorkehrungen zu treffen. Weitere Informationen und Unterstützung erhältst du bei deinem örtlichen Betreuungsgericht oder bei Beratungsstellen wie dem Sozialdienst oder Pflegestützpunkten.