In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlich gesetzlich festgelegte maximale Anzahl von Patienten, die eine Pflegekraft im Nachtdienst alleine versorgen darf. Die konkrete Personalausstattung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, darunter: - Bundesland (es gibt unterschiedliche Landesvorgaben) - Art der Einrichtung (z. B. Krankenhaus, Pflegeheim, Intensivstation) - Pflegegrad und Pflegebedarf der Bewohner/Patienten - Trägerinterne Vorgaben und Tarifverträge **Pflegeheime:** Für stationäre Pflegeeinrichtungen gibt es in den meisten Bundesländern sogenannte „Personalschlüssel“ oder „Fachkraftquoten“. Häufig wird in der Nacht mindestens eine examinierte Pflegefachkraft pro Wohnbereich oder pro Einrichtung gefordert. In der Praxis betreut eine Pflegekraft nachts oft 30 bis 50 Bewohner, in manchen Fällen sogar mehr. Die genaue Zahl hängt von der Größe der Einrichtung und den landesrechtlichen Vorgaben ab. **Krankenhäuser:** Im Krankenhausbereich gibt es keine gesetzlich festgelegten Maximalzahlen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und andere Fachverbände empfehlen jedoch, die Patientensicherheit durch angemessene Personalbesetzung zu gewährleisten. In der Praxis kann eine Pflegekraft nachts für 10 bis 30 Patienten zuständig sein, je nach Station und Versorgungsaufwand. **Wichtige Hinweise:** - Die tatsächliche Besetzung sollte sich immer am Pflegebedarf orientieren. - Die Verantwortung für die Einhaltung der Personalschlüssel liegt beim Träger der Einrichtung. - Bei Überlastung oder Gefährdung der Patientensicherheit sollte dies umgehend gemeldet werden. **Quellen und weitere Informationen:** - [Deutsches Pflegeportal: Personalschlüssel in der Pflege](https://www.deutsches-pflegeportal.de/berufsbilder/personalschluessel-in-der-pflege) - [Bundesministerium für Gesundheit: Pflegepersonal](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegepersonal.html) Für eine genaue Auskunft empfiehlt sich die Nachfrage bei der jeweiligen Einrichtung, dem Landesamt oder der Heimaufsicht des Bundeslandes.