Nach einer Chemotherapie können Urin, Stuhl und Schweiß von Patientinnen und Patienten Rückstände der Medikamente enthalten, die für andere schädlich sein können. P... [mehr]
Nein, in Deutschland dürfen Pflegefachkräfte einem inkontinenten Patienten grundsätzlich **nicht gegen seinen Willen Inkontinenzwindeln anziehen**. Das würde einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht und die körperliche Unversehrtheit des Patienten darstellen, die durch das Grundgesetz (Art. 2 GG) geschützt sind. Ausnahmen sind nur in sehr engen Grenzen möglich, etwa wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist (z. B. bei fortgeschrittener Demenz) und eine rechtliche Betreuung oder ein gesetzlicher Vertreter eine entsprechende Entscheidung im Sinne des Patientenwohls trifft. Auch dann muss stets der mutmaßliche Wille des Patienten beachtet werden. Das Anlegen von Inkontinenzmaterial gegen den ausdrücklichen Willen eines einwilligungsfähigen Patienten kann als **Freiheitsentziehende Maßnahme** oder sogar als **Körperverletzung** gewertet werden und ist rechtlich nicht zulässig. Pflegekräfte sind verpflichtet, die Wünsche und die Würde der ihnen anvertrauten Menschen zu respektieren. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)](https://www.dbfk.de/de/themen/patientenrechte.php) oder im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 630d Einwilligung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630d.html).
Nach einer Chemotherapie können Urin, Stuhl und Schweiß von Patientinnen und Patienten Rückstände der Medikamente enthalten, die für andere schädlich sein können. P... [mehr]
Die Bedürfnispyramide nach Maslow lässt sich gut auf Pflegesituationen, etwa im Krankenhaus, übertragen. Maslow unterscheidet fünf Ebenen menschlicher Bedürfnisse, die aufeina... [mehr]
Welche Creme für die Haut am besten geeignet ist, hängt von deinem Hauttyp und deinen individuellen Bedürfnissen ab. Hier ein Überblick: **1. Trockene Haut:** Cremes mit feuchti... [mehr]