Welche Pflegegrade gibt es und welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Antwort

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmen. Die Pflegegrade wurden im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes eingeführt und ersetzen die früheren Pflegestufen. Die Einstufung erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens, das verschiedene Kriterien berücksichtigt. Hier sind die Pflegegrade und die entsprechenden Kriterien: 1. **Pflegegrad 1**: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - Mindestens 12,5 Punkte im Begutachtungsinstrument. - Es besteht ein geringer Unterstützungsbedarf in der Alltagsbewältigung. 2. **Pflegegrad 2**: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - 12,5 bis unter 27 Punkte. - Es besteht ein erheblicher Unterstützungsbedarf, z.B. bei der Körperpflege oder der Mobilität. 3. **Pflegegrad 3**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit - 27 bis unter 47 Punkte. - Hier ist ein umfassender Unterstützungsbedarf in mehreren Bereichen des täglichen Lebens gegeben. 4. **Pflegegrad 4**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen - 47 bis unter 70 Punkte. - Es besteht ein sehr hoher Unterstützungsbedarf, oft auch in der Nacht. 5. **Pflegegrad 5**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen in der Pflege - 70 Punkte und mehr. - Hier ist eine intensive Pflege und Betreuung notwendig, oft rund um die Uhr. Die Kriterien zur Einstufung umfassen unter anderem die Mobilität, die kognitive und kommunikative Fähigkeiten, das Verhalten und psychische Problemlagen sowie die Selbstversorgung. Die genaue Punktevergabe erfolgt durch einen Gutachter der Pflegekasse, der die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der Person bewertet.

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