Nenne die Pflegegrade.

Antwort

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmen. Diese Pflegegrade sind: 1. **Pflegegrad 1**: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 2. **Pflegegrad 2**: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 3. **Pflegegrad 3**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. 4. **Pflegegrad 4**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. 5. **Pflegegrad 5**: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung und einer besonderen Intensität der Pflege. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) und basiert auf einer umfassenden Begutachtung der individuellen Situation.

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