Der Pflegegrad einer Patientin mit komplexer Posttraumatischer Belastungsstörung (PTBS) und schwerem Myalgisches Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom (ME/CFS) hängt von der individuellen Beeinträchtigung und den daraus resultierenden Pflegebedarfen ab. In Deutschland wird der Pflegegrad anhand der Schwere der Beeinträchtigungen in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Für eine Patientin mit diesen Erkrankungen könnte je nach Ausmaß der Einschränkungen in der Selbstversorgung, Mobilität, kognitiven Fähigkeiten und sozialen Interaktionen ein Pflegegrad von 2 bis 5 in Betracht kommen. - **Pflegegrad 2**: Erhebliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit. - **Pflegegrad 3**: Schwere Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit. - **Pflegegrad 4**: Schwerste Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit. - **Pflegegrad 5**: Höchste Beeinträchtigungen, oft mit besonderen Anforderungen an die Pflege. Es ist ratsam, eine individuelle Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchführen zu lassen, um den passenden Pflegegrad zu ermitteln.