Der Pflegegrad von Kindern bleibt grundsätzlich bestehen, wenn sie erwachsen werden. Allerdings wird der Pflegegrad bei Erreichen des 18. Lebensjahres in der Regel neu überprüft, da sich der Pflegebedarf im Laufe der Zeit ändern kann. Die Pflegekasse führt dann eine erneute Begutachtung durch, um festzustellen, ob der Pflegegrad weiterhin gerechtfertigt ist oder angepasst werden muss.