Im Pflegebereich dürfen in der Regel nur autorisierte Personen die Pflegedokumentation einsehen. Dazu gehören: 1. **Pflegekräfte**: Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte, die direkt an der Pflege des Patienten beteiligt sind. 2. **Ärzte**: Behandelnde Ärzte, die für die medizinische Versorgung des Patienten verantwortlich sind. 3. **Patienten**: Der Patient selbst hat das Recht, seine Pflegedokumentation einzusehen. 4. **Angehörige**: Angehörige oder gesetzliche Vertreter des Patienten, sofern der Patient dem zugestimmt hat oder sie eine gesetzliche Vertretung innehaben. 5. **Qualitätsprüfer**: Personen, die im Rahmen von Qualitätsprüfungen oder Audits tätig sind, z.B. vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Diese Regelungen dienen dem Schutz der Privatsphäre und der Vertraulichkeit der Patientendaten.