Wie berechne ich das Personal im Krankenhaus mit PPugv?

Antwort

Die Personalbemessung im Krankenhaus nach der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) erfolgt anhand bestimmter Vorgaben, die sicherstellen sollen, dass eine ausreichende Anzahl von Pflegekräften für die Patientenversorgung zur Verfügung steht. Hier sind die grundlegenden Schritte zur Berechnung: 1. **Ermittlung der Pflegeintensität**: Bestimme die Pflegeintensität der jeweiligen Station oder Abteilung. Dies erfolgt durch die Kategorisierung der Patienten nach ihrem Pflegebedarf. 2. **Festlegung der Pflegepersonaluntergrenzen**: Die PpUGV gibt spezifische Untergrenzen für verschiedene Krankenhausbereiche vor. Diese Untergrenzen sind in der Verordnung festgelegt und variieren je nach Fachbereich und Schicht (Tag/Nacht). 3. **Berechnung der Soll-Personalbesetzung**: - **Tagesbesetzung**: Berechne die Anzahl der Pflegekräfte, die tagsüber benötigt werden, basierend auf der Anzahl der Patienten und der festgelegten Untergrenze. - **Nachtbesetzung**: Berechne die Anzahl der Pflegekräfte, die nachts benötigt werden, ebenfalls basierend auf der Anzahl der Patienten und der festgelegten Untergrenze. 4. **Berücksichtigung von Ausfallzeiten**: Plane zusätzliche Pflegekräfte ein, um Ausfallzeiten durch Urlaub, Krankheit oder Fortbildung abzudecken. 5. **Ermittlung des Gesamtbedarfs**: Addiere die berechneten Pflegekräfte für Tag- und Nachtschichten sowie die zusätzlichen Kräfte für Ausfallzeiten, um den Gesamtbedarf an Pflegepersonal zu ermitteln. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: - Angenommen, die Untergrenze für eine Station beträgt tagsüber 1 Pflegekraft pro 10 Patienten und nachts 1 Pflegekraft pro 20 Patienten. - Wenn auf der Station tagsüber 30 Patienten und nachts 20 Patienten versorgt werden müssen: - **Tagsüber**: 30 Patienten / 10 Patienten pro Pflegekraft = 3 Pflegekräfte - **Nachts**: 20 Patienten / 20 Patienten pro Pflegekraft = 1 Pflegekraft Zusätzlich sollten etwa 10-20% mehr Personal für Ausfallzeiten eingeplant werden. Für detaillierte und spezifische Berechnungen ist es ratsam, die aktuelle Version der PpUGV zu konsultieren und gegebenenfalls Experten oder spezialisierte Softwaretools zu Rate zu ziehen. Weitere Informationen zur PpUGV findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Gesundheit: [BMG - Pflegepersonaluntergrenzen](https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/krankenhausversorgung/pflegepersonaluntergrenzen.html).

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