Eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente im Bereich der Pflege und Vorsorge. Hier eine kurze Übersicht: 1. **Patientenverfügung**: Dieses Dokument legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Krankheit oder eines Unfalls durchgeführt oder unterlassen werden sollen, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Es hilft Ärzten und Angehörigen, den Willen des Patienten zu respektieren. 2. **Vorsorgevollmacht**: Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine oder mehrere Personen, im eigenen Namen Entscheidungen zu treffen, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies kann finanzielle, rechtliche und gesundheitliche Angelegenheiten umfassen. Die bevollmächtigte Person kann dann im Sinne des Vollmachtgebers handeln. 3. **Betreuungsverfügung**: In einer Betreuungsverfügung kann man festlegen, wer im Falle einer notwendigen rechtlichen Betreuung als Betreuer eingesetzt werden soll. Man kann auch Wünsche äußern, wie die Betreuung gestaltet werden soll. Das Gericht berücksichtigt diese Verfügung bei der Auswahl des Betreuers. Diese Dokumente sind essenziell, um sicherzustellen, dass die eigenen Wünsche und Vorstellungen auch dann respektiert werden, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diese zu äußern. Es ist ratsam, diese Dokumente frühzeitig und in Absprache mit den betroffenen Personen zu erstellen.