Ja – wenn eine Leistung aus der Kassenleistung herausfällt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie nicht mehr regulär, und der Patient muss die Kosten ganz oder teilweise selbst tragen...
Patient wurde auf die Bettkante mobilisiert und hat gefrühstückt.
Antwort vomDer korrigierte Satz lautet: "Der Patient wurde auf die Bettkante mobilisiert und hat gefrühstückt."