In der Pädiatrie können Ärzte bestimmte Aufgaben an Pflegefachkräfte delegieren, um die Versorgung der Patienten effizienter zu gestalten. Hier sind einige berufsspezifische Tätigkeiten, die delegiert werden können: 1. **Grundpflege**: Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilisation der Kinder. 2. **Medikamentenvergabe**: Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung. 3. **Vitalzeichenkontrolle**: Messen und Überwachen von Blutdruck, Puls, Temperatur und Atmung. 4. **Blutentnahmen**: Durchführung von Blutentnahmen für Laboruntersuchungen. 5. **Wundversorgung**: Reinigung und Verbandwechsel bei kleineren Wunden. 6. **Impfungen**: Verabreichung von Impfungen nach ärztlicher Anweisung. 7. **Dokumentation**: Führen von Pflegedokumentationen und Berichten über den Zustand der Patienten. 8. **Patientenbeobachtung**: Überwachung des Gesundheitszustands und Erkennen von Veränderungen. 9. **Elternberatung**: Unterstützung und Beratung der Eltern in Fragen der Pflege und Betreuung ihrer Kinder. 10. **Therapieunterstützung**: Assistenz bei physiotherapeutischen oder ergotherapeutischen Maßnahmen. Es ist wichtig, dass die delegierten Aufgaben im Rahmen der Qualifikation und Kompetenzen der Pflegefachkraft liegen und dass eine klare Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Arzt und Pflegepersonal besteht.