Was bedeutet Outsourcing in der Apotheken-Betriebsordnung?

Antwort

Outsourcing im Rahmen der Apotheken-Betriebsordnung bezieht sich auf die Auslagerungter Dienstleistungen oder Prozesse an externe Dienstleister. Dies kann verschiedene Bereiche betreffen, wie zum Beispiel die Lagerhaltung, die Logistik, IT-Dienstleistungen oder auch administrative Aufgaben. Die Apotheken-Betriebsordnung legt fest, dass Apotheken bestimmte Standards und Anforderungen erfüllen müssen, um die Qualität der pharmazeutischen Versorgung sicherzustellen. Beim Outsourcing müssen Apotheken darauf achten, dass die ausgelagerten Dienstleistungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die Qualität der Versorgung nicht beeinträchtigt wird. Zudem müssen die Apotheken sicherstellen, dass sie die Verantwortung für die ausgelagerten Tätigkeiten behalten und die Einhaltung der Vorschriften überwachen.

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