Ja, ein Ökotrophologe (Ernährungswissenschaftler) darf grundsätzlich selbstständig Ernährungstherapie durchführen, allerdings gibt es dabei wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten: 1. **Heilkundeverbot:** Ökotrophologen dürfen keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ausüben, das heißt, sie dürfen keine Diagnosen stellen oder Krankheiten behandeln, wenn dies Ärzten oder Heilpraktikern vorbehalten ist. Sie dürfen aber im Rahmen der Ernährungstherapie beraten, insbesondere bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen, sofern die Diagnose durch einen Arzt gestellt wurde. 2. **Ernährungstherapie:** Die Ernährungstherapie bei bestimmten Erkrankungen (z. B. Diabetes, Adipositas, Zöliakie) ist möglich, wenn sie auf ärztliche Verordnung erfolgt und die Therapie auf die Ernährung bezogen bleibt. Die Beratung und Therapie müssen sich auf ernährungswissenschaftliche Aspekte beschränken. 3. **Abrechnung:** Für die Abrechnung mit Krankenkassen ist in der Regel eine Zertifizierung (z. B. durch den BerufsVerband Oecotrophologie e.V. [VDOE](https://www.vdoe.de/)) oder eine entsprechende Qualifikation notwendig. Viele Krankenkassen erkennen nur zertifizierte Ernährungsberater oder -therapeuten an. 4. **Selbstständigkeit:** Die selbstständige Tätigkeit als Ernährungsberater oder Ernährungstherapeut ist für Ökotrophologen möglich. Sie können eine eigene Praxis eröffnen oder freiberuflich arbeiten. **Fazit:** Ökotrophologen dürfen selbstständig Ernährungstherapie durchführen, solange sie keine Heilkunde ausüben und die gesetzlichen Vorgaben beachten. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch den Berufsverband oder eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen findest du z. B. beim [VDOE](https://www.vdoe.de/beruf/selbststaendigkeit.html) oder beim [Bundeszentrum für Ernährung](https://www.bzfe.de/).