Nicht delegierbare Tätigkeiten eines Zahnarztes sind solche, die aufgrund ihrer Komplexität, Verantwortung oder rechtlichen Vorgaben ausschließlich von einem Zahnarzt durchgeführt werden dürfen. Dazu gehören: 1. **Diagnose und Behandlungsplanung**: Die Feststellung von Zahn- und Kiefererkrankungen sowie die Entwicklung eines individuellen Behandlungsplans. 2. **Chirurgische Eingriffe**: Komplexe zahnärztliche Operationen, wie z.B. das Ziehen von Zähnen oder das Setzen von Implantaten. 3. **Verschreibung von Medikamenten**: Die Verschreibung von Arzneimitteln, insbesondere von Betäubungsmitteln oder Antibiotika. 4. **Zahnärztliche Untersuchungen**: Umfassende Untersuchungen zur Feststellung des Gesundheitszustands der Zähne und des Zahnfleisches. 5. **Patientenaufklärung**: Die umfassende Aufklärung der Patienten über Behandlungsoptionen, Risiken und Nachsorge. Diese Tätigkeiten erfordern spezifisches Fachwissen und eine entsprechende Qualifikation, die nur Zahnärzte besitzen.