Wann ist ein Nachfolger eines Vertragsarztsitzes privilegiert?

Antwort

Ein Nachfolger ist bei der Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes privilegiert, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, die im Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt sind. Diese Privilegierung kann beispielsweise dann greifen, wenn der Nachfolger ein enger Verwandter des bisherigen Vertragsarztes ist oder wenn er bereits in der Praxis des abgebenden Arztes tätig war, etwa als angestellter Arzt oder als Praxispartner. Die genauen Regelungen und Voraussetzungen können je nach regionaler Kassenärztlicher Vereinigung (KV) und den spezifischen Bestimmungen des Zulassungsausschusses variieren. Es ist daher ratsam, sich direkt bei der zuständigen KV oder in den entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu informieren. Weitere Informationen findest du auf den Webseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen, z.B. [Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)](https://www.kbv.de).

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