Die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einer Irritation des Nervus radialis, insbesondere des Nervus radialis superficialis, kann je nach Schweregrad der Symptome und der individuellen Beeinträchtigung variieren. In der Regel wird die MdE in Prozent angegeben und kann zwischen 10% und 30% liegen, abhängig von Faktoren wie Schmerzintensität, Funktionseinschränkungen und der Fähigkeit, alltägliche Tätigkeiten auszuführen. Eine genaue Bewertung sollte jedoch durch einen Facharzt erfolgen, der die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.