Welche Maßnahmen zum Personenschutz gibt es in der Zytostatikaherstellung laut BAK-Leitlinie?

Antwort

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat Leitlinien für den sicheren Umgang mit Zytostatika in Apotheken veröffentlicht. Diese Leitlinien umfassen verschiedene Maßnahmen zum Personenschutz, um das Risiko einer Exposition gegenüber diesen potenziell gefährlichen Substanzen zu minimieren. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören: 1. **Technische Maßnahmen:** - Verwendung von Sicherheitswerkbänken der Klasse II oder III. - Installation von Abluftsystemen mit geeigneten Filtern. - Regelmäßige Wartung und Überprüfung der technischen Geräte. 2. **Organisatorische Maßnahmen:** - Schulung und regelmäßige Fortbildung des Personals. - Erstellung und Einhaltung von Arbeitsanweisungen und Hygieneplänen. - Durchführung von regelmäßigen Risikobewertungen und Anpassung der Schutzmaßnahmen. 3. **Persönliche Schutzausrüstung (PSA):** - Tragen von Einmalhandschuhen aus geeigneten Materialien (z.B. Nitril). - Verwendung von Schutzkitteln, die flüssigkeitsdicht und partikeldicht sind. - Tragen von Schutzbrillen oder Gesichtsschutz. - Verwendung von Atemschutzmasken, wenn erforderlich. 4. **Hygienemaßnahmen:** - Regelmäßiges und gründliches Händewaschen. - Vermeidung von Essen, Trinken und Rauchen im Arbeitsbereich. - Reinigung und Desinfektion der Arbeitsflächen und Geräte nach Gebrauch. 5. **Notfallmaßnahmen:** - Bereitstellung von Notfallausrüstungen wie Augenspülstationen und Erste-Hilfe-Kits. - Erstellung von Notfallplänen und Durchführung von Notfallübungen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Personal, das mit Zytostatika arbeitet, bestmöglich geschützt ist. Weitere Details und spezifische Anforderungen können in der aktuellen BAK-Leitlinie nachgelesen werden.

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