Ein polnischer Rettungssanitäter darf verschiedene Maßnahmen durchführen die im Rahmen seiner Ausbildung und den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt sind. Dazu gehören: 1. **Erste Hilfe leisten**: Sofortige Maßnahmen zur Stabilisierung des Patienten, wie Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW), Wundversorgung und Schockbehandlung. 2. **Vitalzeichen überwachen**: Kontrolle von Puls, Atmung, Blutdruck und Temperatur. 3. **Medikamentengabe**: Verabreichung bestimmter Medikamente, die im Rahmen der Notfallversorgung erlaubt sind, wie Schmerzmittel oder Medikamente zur Behandlung von Allergien. 4. **Transport des Patienten**: Sicherer Transport des Patienten ins Krankenhaus unter Berücksichtigung der medizinischen Notwendigkeiten. 5. **Kommunikation mit dem medizinischen Personal**: Übermittlung von Informationen über den Zustand des Patienten an das Krankenhauspersonal. 6. **Einsatz von medizinischen Geräten**: Nutzung von Defibrillatoren, Sauerstoffgeräten und anderen Notfallgeräten. Die genauen Befugnisse können je nach Region und spezifischer Ausbildung variieren.