Lithiumorotat ist in der Europäischen Union (EU) nicht explizit „verboten“, aber seine Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel ist stark eingeschränkt. Der Grund dafür liegt in der Regulierung von Lithiumverbindungen und dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher. **Hintergrund:** Lithium ist ein Spurenelement, das in der Medizin vor allem als Lithiumcarbonat oder Lithiumcitrat zur Behandlung von bipolaren Störungen eingesetzt wird. Diese Medikamente sind verschreibungspflichtig, da Lithium bereits in niedrigen Dosen Nebenwirkungen haben kann und eine enge therapeutische Breite besitzt. **Regulatorische Situation:** - In der EU dürfen Nahrungsergänzungsmittel nur Stoffe enthalten, die in der sogenannten „Positivliste“ der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 und der Richtlinie 2002/46/EG aufgeführt sind. - Lithiumverbindungen, einschließlich Lithiumorotat, sind nicht auf dieser Liste für Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat keine sichere Tagesdosis für Lithium als Nahrungsergänzungsmittel festgelegt. - Es gibt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit, da Lithium bereits in geringen Mengen toxisch wirken kann und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten möglich sind. **Fazit:** Lithiumorotat ist in der EU nicht als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen, weil: - Es keine ausreichenden Sicherheitsbewertungen gibt. - Die potenziellen Risiken für die Gesundheit als zu hoch eingeschätzt werden. - Lithium generell als Arzneimittel eingestuft wird und nicht als Nahrungsergänzungsmittel. **Weitere Informationen:** - [Verordnung (EG) Nr. 1925/2006](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32006R1925) - [EFSA: Scientific Opinion on the safety of lithium in food supplements](https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/10.2903/j.efsa.2010.1459) In anderen Ländern, wie den USA, ist Lithiumorotat teilweise als Nahrungsergänzungsmittel erhältlich, aber auch dort gibt es Diskussionen über die Sicherheit.