Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]
Ja, beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen zur Gestaltung eines ergonomischen Arbeitsplatzes beantragen. Dies betrifft in der Regel Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die Unterstützung benötigen, um ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Es ist ratsam, sich direkt an den LWV oder an eine Beratungsstelle zu wenden, um Informationen über die genauen Voraussetzungen und den Antragsprozess zu erhalten.
Die Zahlungen für nichtmedizinisch-therapeutische Leistungen gemäß § 55 Abs. 2 und § 56 SGB IX beziehen sich auf die Finanzierung von Leistungen, die in einem sozialpädi... [mehr]