Die ärztliche Anordnung umfasst verschiedene Leistungen, die von Ärzten verordnet werden können, um die medizinische Versorgung von Patienten sicherzustellen. Dazu gehören unter anderem: 1. **Diagnostische Maßnahmen**: Anordnungen für Tests und Untersuchungen wie Blutuntersuchungen, Röntgenaufnahmen oder MRTs. 2. **Therapeutische Maßnahmen**: Verordnungen von Medikamenten, Physiotherapie oder anderen Behandlungen. 3. **Pflegeanordnungen**: Anweisungen zur Pflege und Betreuung von Patienten, einschließlich Wundversorgung oder Mobilisation. 4. **Überweisungen**: Anordnungen zur Überweisung an Fachärzte oder andere Gesundheitsdienstleister. Die Delegation dieser Leistungen kann je nach rechtlichen Rahmenbedingungen und beruflichen Qualifikationen variieren. In vielen Ländern können bestimmte Aufgaben an qualifiziertes Pflegepersonal, Physiotherapeuten oder andere Gesundheitsberufe delegiert werden, solange diese über die erforderlichen Kompetenzen und Schulungen verfügen. Die genaue Regelung hängt von den jeweiligen Gesetzen und Vorschriften des Landes sowie von den internen Richtlinien der Gesundheitseinrichtungen ab.