Was sind Kriterien für eine Teilhabebeeinträchtigung bei seelischer Behinderung?

Antwort

Eine Teilhabebeeinträchtigung bei seelischer Behinderung wird anhand verschiedener Kriterien bewertet. Diese Kriterien können je nach Land und spezifischen gesetzlichen Regelungen variieren, aber im Allgemeinen umfassen sie: 1. **Schwere der seelischen Störung**: Die Diagnose und Schwere der psychischen Erkrankung, wie z.B. Depression, Schizophrenie, Angststörungen oder bipolare Störung. 2. **Dauer der Beeinträchtigung**: Die Dauer, über die die seelische Störung besteht. Oft wird eine Mindestdauer von sechs Monaten oder länger als Kriterium herangezogen. 3. **Auswirkungen auf das tägliche Leben**: Wie stark die seelische Störung die Fähigkeit beeinträchtigt, alltägliche Aufgaben zu bewältigen, wie z.B. Selbstversorgung, Haushaltsführung, soziale Interaktionen und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. 4. **Arbeitsfähigkeit**: Inwieweit die seelische Störung die Fähigkeit beeinträchtigt, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder am Arbeitsleben teilzunehmen. 5. **Soziale Teilhabe**: Die Auswirkungen der seelischen Störung auf die Fähigkeit, soziale Kontakte zu pflegen und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. 6. **Therapie und Unterstützung**: Der Bedarf an therapeutischen Maßnahmen, medizinischer Behandlung und sozialer Unterstützung, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Kriterien werden oft durch ärztliche Gutachten und Berichte von Therapeuten oder Sozialarbeitern bewertet. In Deutschland beispielsweise wird die Teilhabebeeinträchtigung im Rahmen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) geregelt. Weitere Informationen dazu finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html).

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