Benötige ich eine Krankschreibung vom Arzt für Mittwoch bis Freitag?

Antwort

Ob du eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vom Arzt benötigst, hängt von den Regelungen deines Arbeitgebers und dem geltenden Arbeitsrecht ab. In Deutschland gilt grundsätzlich: - Du bist verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. - Spätestens ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung musst du eine ärztliche Bescheinigung vorlegen (§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz). Das bedeutet: Wenn du ab Mittwoch krank bist, benötigst du spätestens ab Samstag eine Krankschreibung. - Dein Arbeitgeber kann aber auch verlangen, dass du die Bescheinigung schon früher, also ab dem ersten Krankheitstag, vorlegst. Das muss aber im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder durch eine Einzelanweisung geregelt sein. Für den Zeitraum Mittwoch bis einschließlich Freitag gilt also: - Ohne spezielle Regelung deines Arbeitgebers: Eine Krankschreibung ist erst ab Samstag erforderlich. - Mit entsprechender Vorgabe deines Arbeitgebers: Möglicherweise schon ab Mittwoch. Im Zweifel empfiehlt es sich, in deinem Arbeitsvertrag oder bei deiner Personalabteilung nachzufragen.

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