Krankschreibung bei angeknackster Rippe und Bürotätigkeit?

Antwort

Ja, in der Regel kann man eine Krankschreibung bei einer angeknacksten Rippe erhalten, auch wenn man eine Bürotätigkeit ausübt. Die Entscheidung hängt jedoch von der Schwere der Verletzung und den Empfehlungen des Arztes ab. Wenn die Schmerzen oder die Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt sind, kann der Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, um eine angemessene Heilung zu ermöglichen. Es ist wichtig, die Symptome mit einem Arzt zu besprechen, um die beste Vorgehensweise zu klären.

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