Ob eine Begleitperson im Krankentransport mitfahren darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Medizinische Notwendigkeit:** Wenn die Begleitung aus medizinischen oder betreuenden Gründen e... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Krankentransportunternehmen die Kosten für einen Transport direkt beim Patienten einfordern, wenn dieser Transport medizinisch notwendig war und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollten. In der Regel sind die Krankenkassen für die Kostenübernahme zuständig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ein Krankentransportunternehmen dennoch versucht, die Kosten privat beim Patienten einzufordern, sollte der Patient zunächst prüfen, ob eine Genehmigung der Krankenkasse vorlag und ob der Transport tatsächlich medizinisch notwendig war. Es kann hilfreich sein, sich direkt an die Krankenkasse zu wenden, um den Sachverhalt zu klären. Sollte das Unternehmen weiterhin auf der Zahlung bestehen, kann der Patient rechtliche Schritte in Erwägung ziehen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Ob eine Begleitperson im Krankentransport mitfahren darf, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Medizinische Notwendigkeit:** Wenn die Begleitung aus medizinischen oder betreuenden Gründen e... [mehr]
Abrieb der Frontzähne (Fachbegriff: Abrasion) ist ein häufiges Problem, das sowohl funktionelle als auch ästhetische Auswirkungen haben kann. Die Behandlungsmöglichkeiten und Koste... [mehr]