Das Gesetz, das regelt, dass Krankentransportunternehmen mit den Krankenkassen abrechnen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind, ist das Sozialgesetzbuch (SGB) V, insbesondere § 60. Dieser P... [mehr]
In Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig, dass Krankentransportunternehmen die Kosten für einen Transport direkt beim Patienten einfordern, wenn dieser Transport medizinisch notwendig war und die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden sollten. In der Regel sind die Krankenkassen für die Kostenübernahme zuständig, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn ein Krankentransportunternehmen dennoch versucht, die Kosten privat beim Patienten einzufordern, sollte der Patient zunächst prüfen, ob eine Genehmigung der Krankenkasse vorlag und ob der Transport tatsächlich medizinisch notwendig war. Es kann hilfreich sein, sich direkt an die Krankenkasse zu wenden, um den Sachverhalt zu klären. Sollte das Unternehmen weiterhin auf der Zahlung bestehen, kann der Patient rechtliche Schritte in Erwägung ziehen oder sich an eine Verbraucherzentrale wenden, um Unterstützung zu erhalten.
Das Gesetz, das regelt, dass Krankentransportunternehmen mit den Krankenkassen abrechnen müssen, wenn sie dazu in der Lage sind, ist das Sozialgesetzbuch (SGB) V, insbesondere § 60. Dieser P... [mehr]
In Deutschland sind die relevanten Gesetze für die Abrechnung von Krankentransporten durch Krankentransportunternehmen vor allem im Sozialgesetzbuch (SGB) verankert. Hier sind die wichtigsten Pun... [mehr]
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