Kann die Krankenkasse Beiträge nachfordern, wenn ich von 1996 bis 2001 keine Krankenversicherung hatte?

Antwort

In Deutschland gilt, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für die Zeit, in der du nicht versichert warst, grundsätzlich keine Beiträge nachfordern kann, wenn du nicht in der GKV versichert warst und auch keine Pflichtversicherung bestanden hat. Allerdings kann es in bestimmten Fällen zu Nachforderungen kommen, insbesondere wenn du während dieser Zeit Einkommen hattest oder eine Versicherungspflicht bestanden hätte. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um die individuelle Situation zu klären.

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