Darf ich als Krankenhausapotheke Rezepturen für Stationen ohne Patientennamen ausgeben?

Antwort

In Deutschland dürfen Krankenhausapotheken Rezepturen für stationäre Patienten grundsätzlich nur unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der Arzneimitteltherapiesicherheit ausgeben. Die Ausgabe von Rezepturen ohne Patientennamen ist in der Regel nicht zulässig, da die Identifikation des für die korrekte Anwendung und Dokumentation der Arzneimitteltherapie wichtig ist. Es ist ratsam, sich an die spezifischen Richtlinien und Vorgaben des jeweiligen Krankenhauses sowie an die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu halten. Bei Unsicherheiten sollte eine Rücksprache mit der zuständigen Apothekerkammer oder der Krankenhausleitung erfolgen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Was passiert, wenn die Krankenkasse während eines Krankenhausaufenthalts kündigt?

Wenn du während eines Krankenhausaufenthalts von deiner Krankenkasse gekündigt wirst, ist das in Deutschland in der Regel nicht ohne Weiteres möglich. Die gesetzliche Krankenversicherun... [mehr]

Was regelt § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KHEntgG inhaltlich?

§ 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) regelt, wie die Entgelte (also die Vergütung) für Krankenhausleistungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen... [mehr]

Warum stellt der Hausarzt bei einer 15-jährigen Tochter mit Puls 145 und Sauerstoffsättigung 97 eine Überweisung zur Notfall-Krankenhausbehandlung aus?

Ein Puls von 145 Schlägen pro Minute bei einer 15-jährigen Jugendlichen ist deutlich erhöht (Tachykardie). Die normale Herzfrequenz in diesem Alter liegt meist zwischen 60 und 100 Schl&... [mehr]

Welche Behandlungen bietet das Krankenhaus bei Nierenversagen an?

Bei Nierenversagen (akutes oder chronisches Nierenversagen) kann das Krankenhaus verschiedene Maßnahmen ergreifen, um die Funktion der Nieren zu unterstützen oder zu ersetzen und Komplikati... [mehr]