Können Krankenhausangestellte ein CTG bei Schwangeren durchführen?

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Ja, Krankenhausangestellte, insbesondere Fachkräfte wie Hebammen und Ärzte, sind in der Lage, ein CTG (Kardiotokographie) bei einer Schwangeren durchzuführen. Das CTG dient zur Überwachung der Herzfrequenz des Fötus und der Wehentätigkeit der Mutter. Es ist ein gängiges Verfahren in der Geburtshilfe, um den Gesundheitszustand von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und Geburt zu überwachen.

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